Diese Hausordnung wird von allen Besuchern mit dem Betreten des Hauses verbindlich anerkannt. Im Zweifelsfall behält sich der Hausherr das Hausrecht vor, Gäste von der Anlage zu verweisen.
Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung der Anlage nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
Jeder Gast muss das erhöhte Unfallrisiko beachten, das z. B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind verpflichtend.
Schäden durch Zerstörung oder Diebstahl werden dem Verursacher von der Kaution abgezogen, oder nachträglich in Rechnung gestellt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen. Dieser hat die Aufsichtspflicht für die Minderjährigen. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person und der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bei uns entspannen.
Wir übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Wertsachen, insbesondere Schmuck, Geld sowie Kleidung.
Der Verzehr von Speisen ist u. a. aus hygienischen Gründen im Pool und den Saunen nicht gestattet.
Professionelle oder Gewerblich Nutzungen, beispielsweise für Musikvideos, sind gesondert anzufragen und genehmigungspflichtig.
Es ist insbesondere auch untersagt, in der Anlage sexuelle Handlungen und Darstellungen vorzunehmen und hiervon gefertigtes Bild- und/oder Videomaterial über soziale Medien oder anderweitig über Online-Medien oder Offline-Kanäle öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten.
Das Mitbringen von Saunaaufgüssen bzw. Saunaessenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der anderen Gäste sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das Höchste gefährdet, da sich derartige Substanzen bei falscher Handhabung im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen können.
Die Benutzung der Saunen ist nur mit einem ausreichend großen Saunatuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke, z. B. durch Schweiß, ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Kleidung in den Saunakabinen oder auf Saunaöfen anderer Räume ist untersagt.
Relaxliegen, Sessel und Massageliegen sind nur mit einer geeigneten Unterlage (Handtuch oder Bademantel) zu benutzen.
Mitgebrachte, zerbrechliche Behältnisse aus Glas, Keramik oder Ähnlichem sind in der gesamten Anlage nicht gestattet.
Das Waschen von Bekleidung, Färben oder Tönen von Haaren, Rasieren von Haaren sowie Schneiden von Nägeln ist nicht gestattet.
Innerhalb der Poolanlage ist das Rauchen verboten. Dafür steht die Terrasse zur Verfügung.
Den Anweisungen der Servicekräfte ist in jedem Fall Folge zu leisten. Die Entscheidung über das Hausrecht obliegt bei uns.
Gäste, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Der Ausschluss führt zu keiner Reduzierung oder Befreiung des zu zahlenden Entgeltes. Wir behalten uns vor, im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung ein befristetes oder auch unbefristetes Hausverbot auszusprechen.
Wir sind berechtigt, jederzeit nach vorheriger Ankündigung (durch deutliches Klopfen, Rufen oder eine Durchsage) und kurzer Wartezeit (um den Gast die Möglichkeit zu geben, sich zu bedecken), den Poolbereich zu betreten, um die Einhal tung der Hausordnung zu kontrollieren, deren Einhaltung durchzusetzen oder Gefahren für den Gast abzuwenden.
Schadensersatzpflicht des Kunden: Bei missbräuchlicher Benutzung, Verunreinigung oder Beschädigung und alle dadurch entstehenden Kosten (Reparatur, Buchungsausfälle) haftet der Gast für den Schaden, es sei denn, er hat den Schaden nicht zu vertreten. Zur Sicherung der Ansprüche verwendet wir die Kontaktdaten der Person, welche die Buchung vorgenommen hat.
Haftung: Die Benutzung und deren Nebeneinrichtungen durch die Gäste geschieht auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Filiale und deren Nebeneinrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt besteht keine Haftung vom Betreiber. Im Übrigen ist die Haftung des
Betreibers und seiner Erfüllungsgehilfen für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für evtl. auftretende Verfärbungen/Bleichungen/Beschädigungen an Bekleidung, Handtüchern, Schmuck oder Uhren (z. B. durch die spezielle Beschaffenheit des Whirlpoolwassers oder evtl. Aufgussrückstände in der Sauna) übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung. Für Schäden, bedingt durch körperliche Versehrtheit, übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.
Die Nutzung des Gartens erlaubt keine Beschädigungen der Pflanzen. Ein rausreißen oder abschneiden ist nicht gestattet. Ebenfalls sind Beschädigungen des Rasens nicht gestattet. Ein Buddeln (beispielsweise durch Kinder) oder andere Beschädigungen werden durch uns in Rechnung gestellt. Die Höhe des Schadensanspruches
Im Garten darf kein Müll liegen gelassen werden. Jegliche Schäden, beispielsweise zerbrochene Gläser müssen alle, ausnahmslos, gemeldet werden, auch wenn diese bereits beseitigt wurden, damit sichergestellt /erneut geprüft werden kann, dass alle Gefahrenstellen beseitigt wurden.
Benutzer und Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung schadet.
Der Pool darf nicht von Nichtschwimmern benutzt werden.